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Arbeitsgemeinschaften
Ein weiterer Bereich, in dem Schülerinnen und Schüler Neigungsthemen wählen,
ist der AG-Bereich (Bereich der Arbeitsgemeinschaften). Im 5. und 6. Jahrgang
besteht AG-Pflicht. Schülerinnen und Schüler müssen sich einer
Arbeitsgemeinschaft zuordnen und teilnehmen. Das Angebot reicht vom Sport
über den musischen zum handwerklichen Bereich.
Ab Klasse 7 ist die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften freiwillig; das
weitgestreute Angebot konzentriert sich auf die
Leistungsarbeitsgemeinschaften: Im Sport sind dies in der Regel die
Schulmannschaften, im Bereich von Musik, Kunst und Theater die verschiedenen kulturschaffenden Gruppen.
Das breite Angebot von Arbeitsgemeinschaften und auch offenen Angeboten in
den Mittagspausen basiert nicht unwesentlich auf der Mitarbeit von Eltern
(Bastelangeboten, Mütterkreis, Sanitätsdienst) und anderen
Kooperationspartnern (Jugendamt, Essener Sportjugend, DRK, etc.).
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