Arbeitsgemeinschaften

Ein weiterer Bereich, in dem Schülerinnen und Schüler Neigungsthemen wählen, ist der AG-Bereich (Bereich der Arbeitsgemeinschaften). Im 5. und 6. Jahrgang besteht AG-Pflicht. Schülerinnen und Schüler müssen sich einer Arbeitsgemeinschaft zuordnen und teilnehmen. Das Angebot reicht vom Sport über den musischen zum handwerklichen Bereich.

Ab Klasse 7 ist die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften freiwillig; das weitgestreute Angebot konzentriert sich auf die Leistungsarbeitsgemeinschaften: Im Sport sind dies in der Regel die Schulmannschaften, im Bereich von Musik, Kunst und Theater die verschiedenen kulturschaffenden Gruppen.

Das breite Angebot von Arbeitsgemeinschaften und auch offenen Angeboten in den Mittagspausen basiert nicht unwesentlich auf der Mitarbeit von Eltern (Bastelangeboten, Mütterkreis, Sanitätsdienst) und anderen Kooperationspartnern (Jugendamt, Essener Sportjugend, DRK, etc.).